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Die VB-Jolle

Eine kurze Vorstellung

Die VB-Jolle

Die große Zeit derVB-Jolle war in den siebzieger und achtziger Jahren.

Auch heute noch erfreut sich diese einfach zu handhabende Jolle großer Beliebtheit.

Von den bayrischen Seen bis an die deutsche Nord- und Ostsseeküste sowie in unserem westlichen Nachbarland den Niederlanden ist sie noch sehr stark vertreten.

Ihr Einsatz auf dem Wasser ist recht universell. Man findet sie als Schulungsboot, familientaugliche Wanderjolle und auch als Regattajolle.

Der klassenähnliche Zusammenschluss der VB-Segler ist die Eignervereinigung VB-Jollen e.V.,

die ihren Sitz in Duisburg hat mit über 100 Mitgliedern.

Das Volksboot 480

Maße:

LüA: 4870 mm

BüA: 1692 mm

Mastöhe: 6150 mm

Gewicht: ca. 200 kg

Segelfl. am Wind: 12 m²

Großsegel: 8 m²

Vorsegel (Sturmfock): 2,8 m²

Vorsegel (Genua): 6,2 m²

Yardstickzahl: 120 (2006)

VB-Jolle Historie

Die Firma Troost im niederländischen Leiden begann Ende der sechziger Jahre mit dem Bau von Wassersportfahrzeugen. Es sollte eine solide einfach zu segelnde Jolle sein, die auch zum Wandersegeln mit der Familie geeignet ist. So ergab sich die Entwicklung einer Knickspantjolle mit aufholbarem Schwert und aufholbarer Ruderanlage damit flache Gewässer und auch das Anlanden kein Problem darstellten. Man kann nicht verleugnen, dass die niederländischen Bootsbauer auch ein bis zwei Blicke auf den Zugvogel geworfen haben. Ein wohlklingender Name der auch auf eine große Verbreitung des Schiffes anspielte war relativ schnell gefunden.

So war wohl der Name „Volksboot“ die richtige Entscheidung für die Erbauer.

Für eine Jolle um die fünf Meter war der Baustoff für die damalige Zeit eindeutig, es wurde in Holz gebaut.

Nur zwei Jahre später hatte auch der „moderne Baustoff“ GFK (glasfaserverstärkter Kunststoff) bei kleineren Bootsbaubetrieben Einzug gehalten.

Die Fa. Troost entwickelte Negativformen für den Rumpf, das Deck und für eine komplette Innenschale. Man wollte auch eine gewisse Unsinkbarkeit erreichen. So wurden zwischen dem Rumpfboden und dem Cockpitboden Styroporklötze eingepasst, die als Auftriebskörper und als Stützauflage für den Cockpitboden dienen.

Seitlich am Rumpf wurden je ein Selbstlenzer vom Typ Elvström eingebaut. Das Schwert wird über eine einfache Talje, die unter dem Vorschiff verläuft, bedient. Das Schwert und auch das Ruderblatt sind aus Duraluminium mit einer recht großen Festigkeit. Das Rigg wurde recht einfach gehalten. Die kleine Mastaufnahme auf dem Vorschiff und die Form des Mastfuß sind so gebaut, das der Mast nach dem Lösen des Vorstages leicht gelegt werden kann. So war auch das Wandersegeln in den Niederlanden mit den vielen kleinen Kanalbrücken kein Problem. Das Vorstag nahm auch die Stagreiter für das Vorsegel auf. Die Holepunkte für die Fock sind seitlich auf dem Deck in einfacher Ausführung angebracht. Die Fockschot wird durch den Holpunkt geführt und auf der gegenüberliegenden Deckseite in einer Curryklemme gehalten. Sie kann innerhalb und außerhalb der Wanten gefahren werden.
Das Großsegel wird in der Mastspur und im Baum eingezogen. Die Fallen für beide Segel wurden einfach auf Klampen seitlich am Mast belegt. Das Lümmellager war am Mast fest vernietet und mit einer Feder im Baum gehalten. Wenn man den Baum nach achtern, also aus dem Lümmelbeschlag herauszieht kann man den Baum um seine Achse drehen. So ist dann auch die Großschottalje nicht am Baum fest angebracht sondern an einem Schotring. So konnte das Großsegel durch Aufrollen auf den Baum verkleinert werden und man benötigte im Großsegel keine Reffleinen. Die Großschot wurde über einen Block mit Curryklemme am Cockpitboden belegt. Durch einfaches Hochreißen war die Großschot wieder frei.

Im Cockpit gibt es auf jeder Seite ein Schwalbennest zur Ablage von Kleinteilen. Als Zusatzausrüstung konnte man noch verschließbare Stauraumklappen im Heck- und im Bugbereich dazuordern.

Bilder: Frank May

Bau- und Vermessungsvorschriften

der VB-Eintyp-Bootsklasse von 1979

1.Allgemeines

1.01. Die VB-Jolle ist eine von der Fa. Troost, Holland, Lochem, Hanzeweg, entworfene 2-Mann Einheitsjolle

1.02. Diese Klassenvorschriften sollen sicher stellen, dass alle Boote dieser Klasse in allen Punkten, die die Geschwindigkeit und die Segeleigenschaften beeinflussen, soweit wie möglich   gleich sind.

1.03. Bestehen Widersprüche zwischen Klassenvorschrift, Zeichnungen und Messbrief, so ist diese

Sache dem DSV zur Entscheidung vor zulegen.

1.04. Alle Boote dieser Klasse müssen nach den offiziellen Unterlagen gebaut sein.

1.05. Alles, was in dieser Vorschrift nicht erlaubt ist, ist verboten.

1.06.   Die Verwaltung der Klasse obliegt der Eignervereinigung VB-Jollen e.V. in Zusammenarbeit mit dem DSV.

1.07   Die Eignervereinigung VB-Jollen e.V. übernimmt keine rechtliche Haftung hinsichtlich dieser Vor- schrift oder irgendwelcher daraus abgeleiteter Ansprüche.

1.08.   Änderungen dieser Vorschrift können durch einfache Mehrheit der Jahreshauptversammlung be- schlossen und dem Hersteller oder der Werft vorgeschlagen werden.

1.09. Werftseitige Änderungen, die die Geschwindigkeit beeinflussen können, dürfen nur mit Genehmi- gung der Eignervereinigung VB-Jollen e.V. durchgeführt werden. Wenn im Sinne des technischen Fortschritts von der Werft Einzelheiten vorgeschlagen werden, die die Segeleigenschaften des Bootes beeinflussen, sollte dies nur unter der Voraussetzung gewährt werden, dass die Eigner älterer Boote diese Teile im sogenannten Austauschverfahren zu bevorzugten Preisen erhalten können.

1.10. Die Eignervereinigung VB-Jollen e.V. und die Werft sind stimmgleich bei Änderungsvorschlägen.

  1. Gebühren – Baulizenzen

Registrier- und etwaige Vermessungsgebühren werden von der Eignervereinigung VB-Jollen e.V. festge- setzt. Lizenzgebühren sind im Kaufpreis inbegriffen.

  1. Hersteller

Der Hersteller Troost existiert nicht mehr. Die Fa. Holthausen hat ab 1992 die Fertigung übernommen.

  1. Registrierung, Messbriefe

Die Registrierung der Boote obliegt der Eignervereinigung. Jedem Käufer kann von der Eignervereini- gung ein Messbrief ausgestellt werden.

Der Messbrief enthält:

  1. 1. Die Erklärung des Erbauers,
  2. 2. Segelnummer (gleich Werftnummer); Neu 91/ 92 mit der Nummer 5000,
  3. 3. Name des Bootes,
  4. 4. Anschrift des Eigners,
  5. 5. Heimathafen,
  6. 6. Verein,
  7. 7. Baujahr,
  8. 8. Datum der Ausstellung,

Stempel, Unterschrift, Nr. des Messbriefes

Auf der Rückseite: Auszug aus der Bau- und Vermessungsvorschrift der VB-Klasse für Regatten.

Die Vermessungsbestimmungen gelten für alle Boote, die nach der Anerkennung als Eintypklasse ge- baut werden. Für alle vor diesem Termin hergestellten Boote gilt folgende Regelung:

Bootseigner sollten ihre Boote vermessen lassen und einen Messbrief besitzen.

Nichtvermessene Boote können jedoch mit der Erlaubnis der Regattaleitung an einer Regatta teilneh- men, wenn durch Augenschein keine Abweichung der Maße an Boot und Segel feststellbar sind. Wird ein nichtvermessenes Boot durch mindestens drei Wettfahrtteilnehmer reklamiert, muss das Boot sofort gemessen werden. Die Regattaleitung entscheidet, ob dieses Boot disqualifiziert wird oder nicht.

Bei einem Weiterverkauf trägt der Vorbesitzer die Anschrift des neuen Eigners ein und bestätigt, dass der neue Eigner rechtmäßiger Eigentümer des Bootes ist. Die Änderung im Besitzwechsel   muss der Eignervereinigung mitgeteilt werden. Boote ohne gültigen Messbrief dürfen an Regatten nicht teilneh- men.

  1. Vermessung

Die Werft garantiert durch Ausfüllen des Messbriefes, dass das Boot entsprechend den Vermessungs- vorschriften gebaut ist. Die Kontrolle der Werft wird durch die Eignervereinigung ausgeübt.

  1. Klassenzeichen

Das VB-Boot führt als Klassenzeichen ein großes V B   in den Abmessungen

Höhe 245 mm, Breite 475 mm, Dicke der Buchstaben 65 mm im Segel.

Das Klassenzeichen ist auf beiden Seiten des Großsegels sinngemäß lesbar anzubringen.

Die Unterscheidungsnummern sind 300 mm hoch mit 50 mm Strichstärke, ebenfalls auf beiden Seiten anzubringen.

Das Nationalitätszeichen G (ab 1994 GER) und Unterscheidungsnummer sind gut sichtbar auf dem

Schwertkasten einzuschneiden oder einzubrennen

  1. Bauverfahren

Das Boot ist nur in Kunststoffbauweise zugelassen.

  1. Rumpfvermessung

8.01.   Für Kontrollvermessungen werden die Spanten 0 – 3 – 6 und 9 sowie die Maße H-ST – 9 3/4 – 9

1/2 und alle nachstehende Rumpfmaße überprüft.

8.01.1. Vor Beginn der Vermessung muss die waagerechte Lage des Bootes in Längs- und Querschiffsrichtung geprüft werden. Die in Punkt 8.1.2.2 definierte Basislinie bestimmt die waagerechte Lage des Bootes in der Längsschiffsrichtung.

8.01.2. Der Vermessungsursprung ist die gedachte Linie „0“ die sich am Schnittpunkt UK Kiel / Spiegel rechtwinklig zur Mittschiffsachse und senkrecht zur Basis befindet.

8.01.3. Die Basislinie wird durch die Maße H 0 und H 9 festgelegt.

8.02.   Länge über Alles   4870 +/- 15             Länge ohne Scheuerleiste   4820 +/- 12

Breite über Alles    1692 +/- 15             Breite ohne Scheuerleiste   1652 +/- 10

8.02.1.   Schnittpunkt Spiegel/ OK Deck bis Vorkante Mast auf Deck      3205 +/- 15

8.02.2.   Schnittpunkt Spiegel/ OK Deck bis Schnittpunkt Vorstag/Deck 4660 +/- 17

8.02.3.   Länge der Plicht                              2330 +/- 10

8.02.5.   Breite der Plicht achtern                    965 +/- 10

8.02.6.   Breite der Scheuerleiste                      50 +/- 15

8.02.7.   Länge des Schwertkastens                 960 +/- 05

8.02.8.   Mitte Schwertbolzen vor Spant „0“   2705 +/- 10

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8.03. Auftrieb

Die Volumen der Tanks müssen durch Schaumstoff (Styropor) zusätzlich gesichert sein. Die Form des Rumpfes ist durch vorstehende Tabelle definiert. (Siehe auch Blatt A und A1) Längenangabe in mm.

  1. Schwert (eine genaue Bemassung steht noch aus)

Das Schwert muss um einen festen Bolzen drehbar sein und voll in den Schwertkasten aufholbar sein. Es ist aus Aluminium und min. 6 mm stark. Das Schwert ragt unter dem Kiel dreieckförmig mit der Spitze

nach unten heraus. Die maximale Absenkung unter UK Kiel darf nicht größer sein als 640 mm +/- 5. Die Breite an UK Kiel ist 910 +/- 5mm. Die Ausbuchtung der hinteren Linie ist 60 mm. Die vordere Kante des Schwertes ist geradlinig und 680 +/- 5 mm und die gedachte gerade hintere Linie ist 685 +/- 5 mm lang.

  1. Ruder

Das Ruderblatt muss um einen festen Bolzen drehbar und aufholbar sein. Das Ruderblatt ist aus Alu- minium und min. 6mm stark. Die maximale Absenkung                                                                       unter Schnittpunkt UK Kiel/Spiegel darf nicht größer als 670 +/-5 mm sein. Die Breite an UK Kiel/Spiegel beträgt 325 +/- 3 mm; die Breite in der Mitte des Blattes beträgt zwischen UK/Kiel/Spiegel und tiefstem Punkt 360 +/- 5 mm. Die Rundung des unte- ren Ruderblatt-Teiles ist ein Kreisabschnitt und bildet sich aus einem Kreis mit einem  Durch- messer von 240 mm. Der Ruderbolzen ist vom tiefsten Punkt in einer Entfernung von 770 mm ange- bracht. Ruderschaft ist mit Kopfbeschlag an VK 525 hoch; die Länge ist oben 105 und unten 360 mm , der ideelle Schnittpunkt unten hinten beträgt 495 mm an Hinterkante und 360 mm an der Unterkante. Der Rundungsradius ist r=90 mm. Der Ruderbolzen befindet sich 22 mm über dem unteren Ruderbe- schlag       und 165 mm von Vorkante .Die Pinne kann max. 1220. mm lang sein, für die Pinnenverlän- gerung gibt es keine Vorschrift

  1. 1 Gewicht

Das Mindestgewicht des Bootes muss 226,5 kg betragen. (Rumpf , Schwert, Ruder, Mast, Baum, Vorstag u. Wanten, Trapezdrähte, Vorleine, Groß- u. Fockschot , 1 Paddel u. 1 Pütz)

  1. Der Mast

Der Mast ist max. 6190 über Alles lang. Die Abmessungen des Mastprofiles müssen 67 +3 x 55 +3 mm betragen. Der Mast darf sich nicht verjüngen. Am Mast sind Messmarken in kontrastierender Farbe an- zubringen.

Messmarke 1: mit der Oberkante 460 +/5 mm über OK Deck. Messmarke 2: mit der Unterkante 5650 über OK M 1

Schnittpunkt Vorstag/VK Mast bis OK Deck = 4385 +/- 10 mm

Schnittpunkt Wanten/Mast bis OK Deck     = 4440 +/- 5 mm

  1. Großbaum

Der Großbaum ist 2535 +/- 15 mm lang und aus Aluminium. Der Durchmesser beträgt 67 +/- 3mm und muss über die Länge konstant sein. Am Baum ist die Messmarke M 3 =10 mm breit mit der Innenkante

2440 +/- 5mm von HK Mast in kontrastierender Farbe anzubringen

  1. Ausbaumer

Der Fock-Ausbaumer hat eine Länge von max. 2 000 mm.

  1. stehendes / laufendes Gut

Die Verstagung des Mastes ist nur in der werftmäßigen Ausführung durch Vorstag und einfache Wanten zulässig.   Eine Vorrichtung welche das Verstellen der Lage oder Länge der Wanten während des Se- gelns erlaubt, ist nicht zulässig. Eine Trapezeinrichtung ist zulässig.

  1. Beschläge

Art und Anordnung der Beschläge sind freigestellt, sofern die Vorschrift nichts anderes sagt.

  1. Segel in der Wettfahrt

Es dürfen während einer Wettfahrt nur Segel mit den vorgeschriebenen Maßen gefahren werden. Bei Kontrollmessungen müssen die Segel trocken sein. Die Lieken sind so straff auszuholen, das Falten quer zur Vermessungsrichtung verschwinden.

17.1. Großsegel

Das Großsegel muss innerhalb der Messmarken M1, M2 und M3 gefahren werden. Die Baumo- berkante darf nicht unter der Messmarke M1 gefahren werden. Nach der Darstellung des Segel- risses im Messbrief sind folgende Lieklängen einzuhalten:

Vorliek:       5550 mm Sehnenlänge   Rundung max.   70 mm Unterliek:     2400 mm Sehnenlänge   Rundung max. 220 mm Achterliek:   5850 mm Sehnenlänge   Rundung max. 250 mm

3 Segellatten teilen das Achterliek in 4 annähernd gleiche Teile.

Länge der oberen Latte: 500 mm, die der beiden unteren Latten je 590 mm. Kopfholz-Breite 100 mm.

Ein Baumfenster von max. 0,3 qm ist erlaubt.

17.2 Vorsegel

Für die Fock sind folgende Lieklängen einzuhalten: Vorliek:     3970 mm Sehnenlänge

Unterliek:     2200 mm Sehnenlänge; Bucht max.:   150 mm

Achterliek:   3950 mm Sehnenlänge

Im Vorsegel sind Latten und Kopfbrett nicht erlaubt. Ein Fenster von max. 0,3 qm ist erlaubt.

  1. Ausrüstung

Die Mindestausrüstung für Wettfahrten ist in Ziffer 7 der Kurzfassung der Vermessungs- und Regattaord- nung Stand Februar 1986 auf der Rückseite des Messbriefes festgelegt worden und besteht aus

  1. 1. 1 Stechpaddel, min. 1100 mm lang
  2. 2. 1 Schöpfeimer
  3. 3. 2 Rettungswesten

Für Regatten auf großen Gewässern können 1 Anker mit einem Gewicht von 2,5 kg und 20 m Ankerlei- ne sowie ausreichend lange und starke Schlepptrosse in der Ausschreibung verlangt werden.

Mastlift oder Kenterball im Masttop verhindern bei Starkwind die Gefahr des möglichen Durchkenterns.

  1. Wettsegelbestimmungen

Vorschriften für Klassenwettfahrten.

In direktem Zusammenhang mit diesen Klassenregeln stehen folgende Regeln der Wettfahrtregeln, Teil

6, Regel 75 bis 80.Klassenwettfahrten werden nach den WR 1997-2000 sowie der Wettsegelordnung und der Ranglistenordnung des Deutschen Segler-Verbandes ausgetragen. Von diesen Bestimmungen darf nur mit Zustimmung des DSV abgewichen werden. Die Ranglistenwertung wurde von Gisbert Knip- scheer konzipiert und erfolgt seit Februar 1979 nach Veröffentlichung in der VB- Broschüre Ordnungs- vorschriften Regattasegeln. Die Broschüre ist Anfang 1997 neu gefasst.

  1. Klassenvorschrift

20.1   Diese Klassenvorschrift ist bindend für alle Regatten. Wettfahrtausschüsse sind nicht berechtigt, von dieser Vorschrift abzuweichen.

20.2 Der Eigner ist dafür verantwortlich, dass sein Boot der Klassenvorschrift entspricht.

  1. Vermessung

21.1   Jeder Eigner ist verpflichtet, sein Boot bei stattfindenden Kontrollvermessungen dem Vermesser vorzuführen.

21.2 Wird bei Kontrollvermessungen eine Verletzung dieser Klassenvorschrift festgestellt (Regel 78.3), so muss der Wettfahrtausschuss nach Abschnitt B der WR vorgesehenen Maßnahmen treffen (Regel 63 bis 68).

Demnach ist u. U. dem DSV von diesem Vorfall Bericht zu erstatten.

  1. Besatzung

Die Besatzung muss aus zwei Personen bestehen, die beide Amateure sein müssen. Anlagen:

Blatt A    Linienriss                M 1:20

Blatt A1   Spantriss Spant 5  M 1:10

Blatt B   Deckplan                M 1:20

Blatt C   Schwert und Ruder M 1:10

Blatt D   Segelriss                 M 1:20

Blatt E   VB-Symbol             M 1:10

Rheinberg den 18.10.1992                                                   durchgesehen am 30.Januar 1997

Angleichung an WR der ISA mit Anmerkungen im Feb. 99

Reduzierungen und Änderungen März 2000/02 –Ausdruck Juli 2003